Was können Sie im Falle eines Falles machen? An dieser Stelle Hinweise, Tipps, Ratschläge und Informationen zu
einigen Bereichen, in denen Sie mit dem Rettungsdienst in Kontakt kommen (können).
Ein Notfall tritt ein...
Bewahren Sie Ruhe! Ist natürlich sehr viel leichter gesagt als dann in der akuten Situation
getan, versuchen sie es halt so gut wie möglich. Vermeiden sie Hektik und Geschrei.
-
Sichern Sie die Unfallstelle ab, um so die nachfolgenden Fahrzeuge zu warnen. Schalten sie
Licht und die Warnblinkanlage ein und stellen sie ein Warndreieck auf, wobei sich die Entfernung
nach der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs, der Straßenführung (Kurven, Hügel...) und den
Sichtverhältnissen richtet. Der besseren Sichtbarkeit wegen wird empfohlen eine Warnweste zu
tragen (kostet unter 10 Euro), im Ausland ist oft schon das Mitführen Pflicht.
Setzen sie einen Notruf

ab.
-
Helfen

sie Verletzten! Die Rechtsordnung verlangt keine perfekte ärztliche Hilfe, sondern
nur eine Hilfeleistung, die von einem durchschnittlich medizinisch gebildeten Laien zu erwarten
ist. Wenn sie sich nichts zutrauen, können sie dem Verletzten immer noch Zuspruch und so das
Gefühl vermitteln, dass er nicht alleine ist. Denken Sie an Schutzausrüstung wie z.B
Vinylhandschuhe zum Infektionsschutz.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und die unterlassene Hilfeleistung wird vom StGB streng
geahndet, hohe Geldbußen und eine mehrjährige Gefängnisstrafe sind möglich.

Einen Notruf absetzen...
Zwei Notrufnummern stehen ihnen in Deutschland zur Verfügung, über die 110 werden sie direkt mit
der nächsten Leitstelle der Polizei verbunden, über die 112 landen sie normalerweise bei der
nächsten Rettungsleitstelle, die für die Koordination der Einsätze der Feuerwehr und des
Rettungsdienstes zuständig ist (Ausnahme Bayern, dort gibt es die 19222).
Im Kreis Schleswig-Flensburg landen sie jedoch auch hier bei der Polizeileitstelle, die sie aber
entweder unverzüglich weiterleitet oder ebenso kompetent betreut.
Mit einem Handy können sie gebührenfrei und auch ohne SIM-Karte, Guthaben oder PIN-Eingabe die
112 wählen, bei uns im Norden im Grenzgebiet kann es jedoch vorkommen, dass sie dann an die
dänische Leitstelle geraten, aber auch dort kann man sie kompetent betreuen oder weiterleiten.
Der Leitstellendisponent wurde u.a. speziell für das genaue Abfragen der Notfallsituation
ausgebildet, auf folgende Fragen sollten sie sich einstellen (das sogenannte Sechs-W-Schema):
Wer ruft an? -- Nennen sie ihren Namen und, falls bekannt, auch die Telefonnummer, von der
sie aus anrufen.
Wo ist der Unfallort? -- Je genauer die Angabe des Notfallortes ist, desto besser: Landkreis,
Ort (-steil), Straße, Hausnummer, Etage, Name, bei Verkehrsunfällen auch Straßenbezeichnung,
Fahrtrichtung, Kilometerstein und/oder nächste/vorige Ortschaft.
Ist der Notfallort besonders schwer zu finden, stellen sie in Absprache mit dem Disponenten
einen Einweiser an einem Treffpunkt/an die Straße, damit dieser die Rettungsmittel in Empfang
nehmen und einweisen kann. Dieser sollte solange stehen bleiben, bis das letzte Rettungsmittel
eingetroffen ist (der Notarzt kommt meistens in einem Extra-Fahrzeug). Achten sie darauf, dass
ihr Haus eine gut sichtbare, wenn möglich auch beleuchtete Hausnummer hat.
Was genau ist passiert? -- Erkrankung, Verkehrsunfall, Sportunfall, Feuer...
Wie viele verletzte, erkrankte oder gefährdete Personen gibt es?
Welche Art von Erkrankung/Verletzung liegen vor, sind Verletzte eingeklemmt? -- z.B. Starker
Brustschmerz mit Atemnot, plötzliche Bewußtlosigkeit, starke Blutung...
Warten Sie auf Rückfragen! -- Das Gespräch wird immer von der Leitstelle beendet, nach dem
ersten Abfragen werden die Rettungsmittel alarmiert, danach kommen eventuell weitere Rückfragen.
Wählen sie im Zweifel immer den Notruf, sollte es sich bei ihrem Problem um keinen Fall für den
Rettungsdienst handeln, kann der Disponent das genau einschätzen und wird sie an die zuständige
Stelle (Hausärztlicher Notdienst etc.) verweisen, sie brauchen da keine Angst vor einer
Strafverfolgung zu haben, diese wird nur bei groben Unfug - also wissentlicher Falschalarmierung
- eingeleitet.
Erste Hilfe leisten...
Das Rettungsdienstsystem in Deutschland ist zwar gut ausgebaut, doch die Zeitspanne
zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen des Rettungsdienstes ist von ebenso
entscheidender Bedeutung wie die Behandlung des Patienten durch den Rettungsdienst.
Man kann es noch drastischer formulieren: Werden bei bestimmten Notfällen in diesem
Intervall vom Ersthelfer keine Maßnahmen getroffen, ist der gesamte nachfolgende
Aufwand von Seiten des Rettungsdienstes oft vergebens.

Wie diese Statistik eindrucksvoll zeigt, ist sogar eine nicht korrekt ausgeführte Wiederbelebung
besser als gar keine. Haben sie keine Angst, wenn sie die Wiederbelebung fehlerhaft durchführen,
hat der Patient immer noch etwas davon.
Und bitte bedenken sie:
Es können jährlich 20-30% der Betroffenen ohne Schäden überleben, wenn innerhalb von vier Minuten
eine Reanimation durch Beobachter stattfinden würde. Drei von vier plötzlichen Herztodesfällen ereigenen
sich im häuslichen Bereich, zwei von drei werden von Verwandten oder Freunden beobachtet.
Notfälle, die das Handeln von Ersthelfern unbedingt erforderlich machen, sind:
Starke Blutungen
Verbrennungen
Schockzustände
Bewußtlosigkeit
Atemstillstand
Herzstillstand
Starke Blutungen
Gewalteinwirkungen auf den Körper mit der Verletzungen (nicht zwingend arterieller) Gefäße
können zu starken Blutungen nach außen und nach innen (!) führen. Bei einem durchschnittlichen
Blutverlust von ca. 20% entwickelt sich ein Volumenmangelschock. Aus diesem Grund gehört die
Blutstillung zu den wichtigen und vorrangigen Aufgaben des Ersthelfers.
Betroffenen hinlegen
Bei Blutung am Arm, diesen hochhalten (Blut muß entgegen der Schwerkraft fließen) und
die Arterie am Oberarm abdrücken (Bizeps von außen mit der Hand umfassen und nach innen
drehen oder Arterie direkt abdrücken)
Druckverband anlegen; gestaltet sich dies als schwierig (Blutungen an Kopf oder Rumpf), so
preßt man am besten Verbandtücher (steril) oder möglichst saubere Taschentücher auf oder in die
Blutungsstelle
Verbrennungen
Die schmerzhaftesten äußeren Verletzungen sind sicherlich die Verbrennungen. Verbrennungen und
Verbrühungen sind durch hohe Temperaturen verursachte schwere Schädigungen der Haut und der
tieferliegenden Gewebeschichten. Die sofort sichtbaren Hautveränderungen gehen von Rötung über
Blasenbildung bis zur Verkohlung. Neben direkten Gewebeschädigungen kommt es bei großflächigen
Verbrennungen zu negativen Wirkungen auf den Kreislauf ("Verbrennungsschock") und die Atmung des
Betroffenen. Um diese lebensgefährlichen Vorgänge zu lindern oder zumindest zu verzögern, sollte
der Ersthelfer folgendes beherzigen:
Verbrennungswunden locker mit Verbandtüchern (Kfz-Verbandkasten) bedecken, um so ein
Minimum an Keimarmut zu erreichen
Nur die betroffenen Körperstellen mit möglichst sauberem, kalten Wasser kühlen
(mindestens 10 bis 15 Minuten), den Betroffenen zudecken, um (durch Kaltwasserbehandlung
forciertes) Auskühlen zu verhindern
Keinesfalls dürfen Brandblasen aufgestochen werden. Das Aufbringen von Salben oder
Pudern sollte unterbleiben, bei schwereren und/oder größeren Verbrennungen ist auf jeden Fall
der Rettungsdienst oder ein Arzt zu verständigen
Schockzustand
Der Schock ist eine lebensbedrohliche Störung des Kreislaufes, die aus einem Mißverhältnis
zwischen der im Kreislauf zirkulierenden Blutmenge und der tatsächlich benötigten Blutmenge
resultiert. Dadurch entsteht eine Sauerstoffunterversorgung des Körpergewebes. Es gibt drei
Ursachen, die zu einem Schock führen können:
Anzeichen für einen Schock sind:
schneller, schwach tastbarer Puls
blasse, kaltschweißige Haut
Person ist unruhig, friert und hat Angst
evtl. Atemnot, Zyanose (bläuliche Verfärbung der Lippen, Ohrläppchen und/oder des Nagelbetts)
Personen mit beginnenden Schocksymptomen sind durch den Ersthelfer in die Schocklage zu
bringen. Die Person wird flach auf den Boden gelegt, und die Beine werden leicht angehoben.
Dadurch fließt Blut aus den Beinen zum Körperstamm zurück, es steht mehr Blutvolumen zur
Verfügung.
Bei Unfallopfern mit schweren Bein- und/oder Kopfverletzungen, Verdacht auf Beckenbruch
oder Wirbelsäulenverletzung sollte auf die Schocklage möglichst verzichtet werden,
diese Personen am besten flach lagern bzw.
Die Schocklagerung ist keinesfalls durchzuführen bei Personen, die mit den typischen Symptomen
des Herzinfarktes (Vernichtungsschmerzen in der Herzgegend, die diffus ausstrahlen können,
Todesangst, Atemnot, Übelkeit) aufgefunden werden. Sie sind sitzend bzw. liegend mit erhöhten
Oberkörper zu lagern, da sonst das zurückflutende Blut das geschädigte Herz überlasten würde.
Bewußtlosigkeit, Atemstillstand und Herzstillstand
Bewußtlosigkeit heißt, dass eine Person auf Ansprache nicht reagiert und bei tieferer
Bewußtlosigkeit auch auf Schmerzreize nicht reagiert (Schmerzreiz ist ein Rubbeln über die
Rippen oder ein kräftiges Zwicken in die Wange, in den Handrücken oder des Ohrläppchens), die
Muskulatur ist erschlafft. Die größte Gefahr geht dabei von den ausgeschalteten Schutzreflexen
(Niesen, Husten, Lidschluß etc.) und der völligen Muskelerschlaffung aus. Die Zunge kann wegen
der Muskelerschlaffung im Rachenraum zurücksinken und so die Atemwege (Luftröhre) verschließen.
Aber auch Erbrochenes oder Blut können durch Anatmung (Aspiration) und bedingt durch den
fehlenden Hustenreflex zum Ersticken führen.
Den Mund des Betroffenen öffnen, dabei nicht den Kopf überstrecken (so könnte bereits
Erbrochenes oder Blut ungehindert in die Atemwege gelangen). Es ist schwer in einem Mund etwas
anderes außer Zunge zu sehen, deshalb als Tip: einfach mal über dem Mund riechen, Erbrochenes
ist so auch bei zusätzlichem Mundgeruch noch sicher zu identifizieren
Mundhöhle mit dem Finger (in ein sauberes Taschentuch gewickelt oder mit Schutzhandschuhen
geschützt) säubern, größere Fremdkörper entfernen, den Kopf so zur Seite drehen, daß der Inhalt
abfließen kann
Den Kopf in Richtung Nacken überstrecken und die Atmung kontrollieren (erkennbar an
der Atembewegung des Brustkorbes, dem Atemgeräusch; der Atemhauch ist gut an der Wange oder am
Handrücken zu spüren)
Ist die Atmung vorhanden und ausreichend, muss der Betroffene in der stabilen Seitenlage
gelagert werden, damit mögliche weitere Flüssigkeiten ungehindert abfließen können
Herstellen der stabilen Seitenlage
Den nahen Arm des Bewusstlosen angewinkelt nach oben neben dessen Kopf legen, wobei die Handfläche
nach oben liegt.
Nun den anderen Arm über den Brustkorb ziehen und die Hand des Betroffenen auf dessen Wange legen.
Das ferne Knie beugen und den Betroffenen zu sich herüber ziehen. Danach nur noch die Position
justieren: Den Kopf des Betroffenen überstrecken (in den Nacken legen), um die Atemwege frei zu
machen, und leicht dessen Mund öffnen, um Erbrochenes sicher abfließen zu lassen..
Ist keine Atmung vorhanden, sind bei überstrecktem Kopf unverzüglich zwei Atemspenden
zu verabreichen
Sind weiter keine Atmung oder Lebenszeichen vorhanden, muß mit der Wiederbelebung begonnen
werden
Verlauf der Wiederbelebung
Drücken Sie mit aufeinander liegenden Händen 30-mal in der Mitte des Brustkorbs des Betroffenen, der
Rhythmus sollte etwas schneller als 1-mal pro Sekunde sein.
Mit gestreckten Armen wird nun das Brustbein 30 mal senkrecht etwa vier bis fünf Zentimeter tief
eingedrückt. Dabei sollte darauf geachtet werden, das nach jedem Drücken das Brustbein auch
entlastet wird. Nach den 30 Herzmassagen erfolgen dann wieder zwei
Beatmungen usw.
Bei Kindern zuerst fünf Mal beatmen, danach wird Verhältnis 30:2 gedrückt, bei Säuglingen
wird bei einem Helfer mit zwei Fingern auf Höhe der "Brustwarzenverbindungslinie" komprimiert, sollte
ein zweiter Helfer vor Ort sein, drückt dieser, den Brustkorb mit seinen Händen umschließend, mit
seinen beiden Daumen.
Die Reanimation ist bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder
dem Auftreten von Lebenszeichen fortzusetzen!!!
Verhalten gegenüber Einsatzfahrzeugen im Straßenverkehr...
Stellen Sie sich bitte mal folgende Situation vor:
Ihr kleines Kind ist mit dem Fahrrad gestürzt und liegt blutüberströmt auf dem
Fußweg. Natürlich sind sie sofort zu ihm gestürzt und kümmern sich um ihn und
haben sofort mit dem Handy den Notruf gewählt. Obwohl die Rettungswache nur ein
paar Straßen weit weg ist, der Wagen dort einsatzbereit war und sofort losfuhr,
dauert die Anfahrt ungewöhnlich lange.
Dies liegt dann meistens daran, dass sich oft viele Verkehrsteilnehmer gegenüber den
Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder der Polizei nicht richtig
verhalten. Also lesen Sie sich doch bitte die nun folgenden Punkte durch und denken
Sie das nächste Mal daran, wenn ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn ihren
Weg kreuzt. Irgendwann warten Sie vielleicht mal ungeduldig auf seine Ankunft...
Vor der Reaktion kommt das Erkennen: Also bitte das Autoradio auf einer Lautstärke
belassen, die es Ihnen als Fahrer ermöglicht, das Martinshorn zu hören.
Versuchen Sie das Einsatzfahrzeug zu orten, fahren sie auch bei grüner Ampel nicht
einfach in die Kreuzung ein. Auch bei Einsatzfahrten zeigt der Fahrer des
Einsatzfahrzeuges durch den Blinker seine Fahrtrichtung an. Bitte achten sie darauf
und stimmen sie ihr "Ausweichmanöver" damit ab.
Setzen Sie den rechten Blinker, damit signalisieren Sie dem Fahrer des
Einsatzfahrzeuges, dass Sie ihn gesehen haben.
Verringern Sie ihre Geschwindigkeit oder bleiben Sie besser ganz stehen, damit der
Fahrer des Einsatzfahrzeuges mit möglichst wenig "Variablen" (veränderlichen
Größen) zu tun hat.
Denken sie daran, dass das Einsatzfahrzeug meistens größer und schwerer als ihr PKW ist, und
deswegen auch nicht an allen Stellen gefahrlos überholen kann, weil die Beschleunigung
einfach geringer als bei PKWs ist. Deshalb treten sie nicht sofort voll auf die Bremse, sondern
schauen sie erst einmal, ob das Einsatzfahrzeug sie momentan überhaupt gefahrlos überholen kann.
Vor Bergkuppen, nicht einsehbaren Kurven, in Kreisverkehren, Tunneln oder an Verkehrsinseln ist
dies meist nicht möglich, fahren sie solange normal weiter, bis sich die Verkehrssituation
wieder entschärft hat und lassen sie dann das Einsatzfahrzeug vorbei.
Zeigt die Ampel grün für Sie und kommt das Einsatzfahrzeug von hinten, dann fahren Sie los
und schaffen so frei Bahn, um dann an der nächsten günstigen Stelle das Fahrzeug vorbei zu
lassen. Kommt es als Querverkehr, dann müssen Sie natürlich warten!
Zeigt die Ampel rot für Sie und kommt das Einsatzfahrzeug von hinten, dann fahren
Sie vorsichtig über die Haltelinie an den rechten Fahrbahnrand, meistens stehen Sie
dann noch nicht einmal direkt in der Kreuzung. Sollte ein "Blitzer" an der Kreuzung
auslösen, merken Sie sich bitte die Art des Einsatzfahrzeuges (Rettungswagen,
Feuerwehr, Polizei...), zusammen mit Ort und Zeit des "Fotos" kann dann das Fahrzeug
ermittelt werden, dann droht Ihnen auch keine Strafe.
Bilden Sie auf mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse, und zwar auf zweispurigen
Straßen zwischen der linken und der rechten Spur und auf dreispurigen Straßen
zwischen der linken und der mittleren Spur. Halten Sie diese Gasse auch weiterhin
offen, denn meistens folgen noch andere Einsatzwagen.
Bitte bedenken Sie: Abschleppwagen haben zwar keine Sonder- und Wegerechte, aber der
Stau wird sich erst dann auflösen, wenn die die Straße von den Unfallfahrzeugen
geräumt wurde. Also winken Sie die netten Herren vom Abschleppdienst doch auch
durch...
Seien Sie ein wenig nachsichtig mit uns, wenn wir auf Ihrem Privatparkplatz oder in
Ihrer Einfahrt stehen sollten. Aber wir tun dies nur, um möglichst schnell mit
unserem oft sehr umfangreichen und auch schweren Equipment zum Patienten zu kommen.
Im Rahmen der schnellstmöglichen Hilfeleistung für den Patienten sind wir dazu
verpflichtet und durch den §35 StVO "Sonderrechte" auch dazu ermächtigt. Nachdem die
kritische Situation entschärft ist und sich ein wenig Zeit findet, werden wir auf
nette Anfrage von Ihnen hin sicherlich eine Lösung finden.
Liefern Sie sich keinesfalls ein Wettrennen mit einem Einsatzfahrzeug. Wir machen
das erstens nicht zum Spaß, sondern meist aus bitterem Ernst, und zweitens ist für
Sie sowieso an der nächsten roten Ampel Schluß.
Fahren Sie niemals im "Schlepptau" oder "Windschatten" eines Einsatzfahrzeuges
hinterher, um so in den Genuß einer freien Bahn zu kommen. Dies kann
schwerwiegende Folgen haben: zum einen natürlich auf der verkehrsrechtlichen
Seite eine Bestrafung bis zum Führerscheinentzug, auf der anderen Seite ein möglicher
Unfall, denn nach dem Passieren eines Einsatzfahrzeuges scheren die Autos meist recht
schnell wieder auf die Fahrspur ein bzw. fahren weiter über die Kreuzung, ein Unfall
ist da sehr wahrscheinlich.
Sie finden unter "Rettungsdienst & Recht"
die Gesetzestexte und meine Erläuterungen bzw.
Kommentierungen zum Thema Sonderrechte und Sondersignale (Martinshorn + Blaulicht).
DOWNLOADBEREICH:
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PDF-Datei "Blaulicht und Martinshorn - Was tun?!" (ca. 320 Kb)
(Mit freundlicher Genehmigung: ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V., Polizeidirektion
Hannover, Feuerwehr Landeshauptstadt Hannover, Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V.)
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Weitere Themen sind in Vorbereitung...